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Gerhard Fürmetz
Neue Einblicke in die Praxis der frühen Wiedergutmachung in Bayern: Die Auerbach-Korrespondenz im Bayerischen Hauptstaatsarchiv und die Akten des Strafprozesses gegen die Führung des Landesentschädigungsamtes von 1952
Abstract
Wie kaum ein anderer hat Philipp Auerbach die Anfänge der Wiedergutmachung in Westdeutschland nach 1945 geprägt. Durch seine zahlreichen Funktionen im Staatsdienst und in Organisationen ehemaliger Verfolgter gelang es ihm, 'Wiedergutmachung' an den Opfern des Nationalsozialismus in einem sehr weiten Sinn zu betreiben. Seine eigenwillige Vorstellung davon, wie Rückerstattung, Entschädigung, Entnazifizierung und öffentliches Gedenken miteinander verbunden werden sollten, trug ihm jedoch heftige Gegnerschaft ein. 1952 wurde er in einem hochpolitischen Prozess verurteilt und nahm sich unmittelbar danach das Leben. Auerbachs Korrespondenz und weitere Unterlagen aus den Jahren 1946-1951 sind jetzt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv zugänglich. Ergänzend können seit kurzem im Staatsarchiv München die Verfahrensakten zum Strafprozess von 1952 eingesehen werden. Beide Archivalienkomplexe zusammen bieten ausgezeichnete Einblicke in die frühe Wiedergutmachungspraxis in Bayern. Sichtbar werden vor allem die vielfältigen Interessenkonflikte, die bei der Entschädigung, der Rückerstattung und der Sühne von NS-Verbrechen auftraten.
Der Fall Philipp Auerbach und die Akten
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Mit der Person Philipp Auerbachs (1906-1952) verknüpft sich das Problem der 'Wiedergutmachung' von nationalsozialistischem Unrecht in ganz besonderer Weise. Kaum ein anderer polarisierte die Öffentlichkeit in dieser Frage stärker als er, und sein dramatisches Schicksal erscheint geradezu symptomatisch für das Scheitern umfassender Wiedergutmachungskonzepte in Westdeutschland. Der 'Fall Philipp Auerbach' entwickelte sich nicht nur zu einem der ersten großen Politskandale in Bayern nach 1945, er gilt auch als Lehrstück eines frühen Nachkriegsantisemitismus. [1]
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Philipp Auerbach, ein deutscher Jude und Überlebender der nationalsozialistischen Konzentrationslager, amtierte seit Herbst 1946 in Bayern als Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte, später dann als Präsident des Landesentschädigungsamtes. Daneben engagierte er sich in zahlreichen jüdischen und anderen Verfolgtenorganisationen im besetzten Deutschland. Seine reichhaltige Sammlung an Briefen und weiteren Unterlagen aus den Jahren 1946 bis 1951 - dem Jahr seines erzwungenen Ausscheidens aus dem Amt - füllte einst mehr als 75 Aktenordner. Auerbachs bislang unbekannte Korrespondenz, die auch die Schriftwechsel seiner Vorgänger seit Herbst 1945 enthält, ist jetzt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv für die Forschung zugänglich - neu geordnet und intensiv erschlossen. Ergänzend dazu können seit kurzem im Staatsarchiv München die kompletten Verfahrensakten zum spektakulären Strafprozess von 1952 vor dem Landgericht München I gegen Auerbach und drei seiner Mitstreiter eingesehen werden. Beide Archivalienkomplexe zusammen bieten ausgezeichnete Einblicke in die Wiedergutmachungspraxis in Bayern und die daraus resultierenden Konflikte bis zum Beginn der 1950er-Jahre.

Abb. 1

Aufstieg und Niedergang Auerbachs
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Philipp Auerbach wurde 1906 als Sohn eines jüdischen Exporteurs in Hamburg geboren. Dort absolvierte er auch eine kaufmännische Lehre und eine Ausbildung zum Drogisten. 1934 emigrierte er nach Belgien, wo er als Chemieunternehmer mit regen Geschäftsbeziehungen nach Spanien Erfolg hatte. Nach zeitweiliger Internierungshaft in Frankreich ab 1940 geriet er 1942 in die Hand der Gestapo, die ihn zwang, als Dolmetscher für die Berliner Kriminalpolizei tätig zu sein. Ab 1943/44 durchlief Auerbach mehrere Konzentrationslager. Nach seiner Befreiung aus Buchenwald trat er der SPD bei, und im September 1945 berief man ihn in die Regierung der Nordrheinprovinz in Düsseldorf, wo er für die Betreuung von ehemaligen NS-Verfolgten und Flüchtlingen zuständig war. Wenig später gründete er in seinem Amtsbereich einen ersten Landesverband für die jüdischen Gemeinden. Ende 1945 wurde er jedoch von der britischen Militärregierung beurlaubt, weil er sich wiederholt Anordnungen widersetzt und eigenmächtig gehandelt hatte. Auch in jüdischen Kreisen war Auerbachs Strategie, Konkurrenten durch Intrigen auszuschalten, auf Kritik gestoßen. [2]
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Dennoch wurde ihm neun Monate später ein ähnlich gearteter, aber noch einflussreicherer Posten in Bayern angetragen. Auerbach erhielt dort das Amt des 'Staatskommissars für die Opfer des Faschismus', das kurz darauf in 'Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte' umbenannt wurde. Nach rund zwei Jahren sollte sein Einfluss begrenzt werden, indem man ihn nur noch als 'Generalanwalt für Wiedergutmachung' fungieren ließ - in der Praxis änderte sich freilich kaum etwas. Im November 1949 avancierte er schließlich zum kommissarischen Präsidenten des neu errichteten Bayerischen Landesentschädigungsamtes.
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Nur 14 Monate später, im Januar 1951, wurde Auerbach plötzlich aus dem Amt entfernt und einige Wochen danach verhaftet. Die Ermittlungen der Justiz dehnten sich immer weiter aus, so dass die Staatsanwaltschaft schließlich im November 1951 nicht nur gegen den Präsidenten, sondern auch gegen zwei seiner engsten Mitarbeiter sowie den Landesrabbiner Aaron Ohrenstein Anklage erhob.
Am Ende eines spektakulären, mehr als vier Monate dauernden Strafprozesses ab April 1952 verurteilte das Landgericht München I Auerbach wegen Unterschlagung, Bestechung, Meineids und Vortäuschens eines Doktortitels zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 2.700 DM. Auch die übrigen Angeklagten wurden bestraft. Auerbachs Verteidigung und einige Berichterstatter sprachen prompt von einem neuen 'Fall Dreyfus', hatten doch antisemitische Vorurteile die Prozessführung nicht unerheblich beeinflusst. Zwei Tage nach seiner Verurteilung zog Auerbach auf dramatische Art und Weise die Konsequenz: In einem Münchner Krankenhaus beging er, von seiner Unschuld überzeugt, am 16. August 1952 Selbstmord. Während seiner Beerdigung ereigneten sich gewaltsame Zusammenstöße zwischen seinen Anhängern und der Münchner Polizei. Durch dieses Ereignis erhielt die antisemitische Aufladung des Auerbach-Prozesses zusätzliche Nahrung. [3]

Abb. 2

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Rückblickend gesehen erwies sich Auerbach tatsächlich als "Promotor der Wiedergutmachung". [4] Dennoch standen ihm seine Egozentrik und sein impulsiver Charakter im Weg. Einer seiner Nachfolger, Karl Heßdörfer, beschrieb ihn treffend: "Er war ein cholerisches Temperament, ein 'Mann mit Eigenschaften': machtgierig, narzistisch, selbstherrlich, aber auch hilfsbereit, gutmütig und selbstlos. Bei seinen Mitarbeitern (auch den nichtjüdischen) war er sehr beliebt. Vorschriften jeder Art verachtete er, sein Verwaltungsstil hatte einen Zug ins Chaotische." [5]
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Ein weiteres Kennzeichen von Auerbachs Aktivitäten in der Nachkriegszeit liegt in den vielen Extrafunktionen, die er neben seinem öffentlichen Amt ausübte. Auerbachs Doppelstellung war geradezu paradox und brachte ihn mehrfach in Loyalitätskonflikte: Einerseits vertrat er den bayerischen Staat, andererseits konkurrierende Interessengruppen. So fungierte er unter anderem als Vorsitzender des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern und als prominentes Mitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Obendrein versuchte er noch, die unterschiedlichen Wiedergutmachungskonzepte und -verfahrensweisen in den westdeutschen Ländern und Besatzungszonen zu koordinieren.
Vom Staatskommissariat zum Bayerischen Landesentschädigungsamt
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Die staatliche Behörde, der Philipp Auerbach in Bayern vorstand, unterschied sich grundlegend von anderen Dienststellen. Hervorgegangen war das Amt aus zwei ursprünglich separaten Staatskommissariaten für die Betreuung der Juden und für die politisch Verfolgten, die seit Oktober 1945 bzw. März 1946 unter der Leitung von Hermann Aumer bzw. Otto Aster gestanden hatten. Mit Auerbachs Ernennung im September 1946 wurden diese beiden kleinen und mäßig einflussreichen Apparate zu einer neuen Spezialbehörde verschmolzen, die dem Innenministerium nachgeordnet war. Erst unter Auerbachs Ägide wurde aus dem Staatskommissariat für die Opfer des Faschismus (bis Oktober 1946) bzw. für rassisch, religiös und politisch Verfolgte (ab November 1946) eine bürokratische Organisation, freilich mit einem extrem dominierenden Chef an der Spitze.
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Zwei Jahre später, im November 1948, wurde das Staatskommissariat erneut umgewandelt. Nun übernahm das Finanzministerium die Kontrolle. Trotz der Umbenennung zum Landesamt für Wiedergutmachung blieb das frühere Staatskommissariat allerdings im Kern erhalten, abgesehen davon, dass nun eine weitgehend selbständige Abteilung für Rückerstattung hinzukam, die in den beiden Jahren zuvor zum konkurrierenden Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung gehört hatte. Der Versuch, Auerbachs Kompetenzen dadurch zu beschneiden, dass man ihn nur noch als Generalanwalt für Wiedergutmachung, also als Interessenvertreter der Verfolgten auftreten lassen und den größten Teil der Behörde eng an das Finanzministerium binden wollte, scheiterte allerdings am Einspruch der Militärregierung. Stattdessen wurde Auerbachs Schlüsselrolle neuerlich hervorgehoben, als wesentliche Teile seines Landesamts für Wiedergutmachung im November 1949 im neu gegründeten Landesentschädigungsamt aufgingen - mit ihm selbst als Präsidenten. Die Rückerstattungsabteilung fiel an das Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung zurück. Von diesem Zeitpunkt an waren die Zuständigkeiten für Rückerstattung und Entschädigung in Bayern klar voneinander getrennt.
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Auerbachs Behörde gab sich jedoch keineswegs nur mit Entschädigungsfragen im engeren Sinne ab. In den "wilden Jahren" [6] seit 1946 war es Auerbach gelungen, eine differenzierte Organisation mit außergewöhnlich vielfältigen Kompetenzen zu schaffen. Analog zu seinem persönlichen, äußerst weit gefassten Wiedergutmachungskonzept hatte sich das von Auerbach geführte Staatskommissariat ein breites Spektrum von Verantwortungsbereichen aneignen können, ohne dass die bayerische Staatsregierung ernstlich dagegen eingeschritten wäre. Zu den größtenteils selbst definierten Aufgaben zugunsten jeglicher Opfer des Nationalsozialismus zählten:
- die Überprüfung und Anerkennung von NS-Verfolgten;
- die Auszahlung von Versorgungs- und Wohlfahrtsleistungen;
- die Gewährung von Renten und Krediten;
- die Sonderverteilung von Textilien, Möbeln und Lebensmitteln;
- die Zuteilung von Wohnungen und Unterkünften;
- der Betrieb von Erholungsheimen;
- die Vergabe von Stipendien für Studenten;
- die Vermittlung von Arbeitsstellen bzw. die Eingliederung ins Wirtschaftsleben;
- die Förderung von Berufsausbildungen;
- die Unterstützung auswanderungswilliger jüdischer Displaced Persons (DPs) und
- die Hilfe bei der Rückerstattung von Eigentum.
Hinzu kamen noch weitere Kompetenzen, die ebenfalls typisch für Auerbachs allumfassenden Politikansatz waren:
- die Beschäftigung mit Entnazifizierungsfragen,
- die Bekämpfung von antisemitischen Tendenzen und nicht zuletzt
- die Errichtung und der Unterhalt von KZ-Gedenkstätten und jüdischen Friedhöfen.
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Unter Auerbachs Regie arbeiteten bis zu 19 Abteilungen, die sich der Aufsicht der übergeordneten bayerischen Staatsministerien weitgehend entziehen konnten. Darüber hinaus unterstanden dem Staatskommissariat zahlreiche halb staatliche, halb private Organisationen, die über das ganze Land verteilt waren. Zu den wichtigsten gehörten:
- das Bayerische Hilfswerk für die durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen,
- das Zentralkomitee der befreiten Juden in der US-Zone,
- alle Jüdischen Gemeinden in Bayern,
- die Bevollmächtigten, Beauftragten bzw. Zweigstellen in den einzelnen Regierungsbezirken, sowie
- die vielen so genannten KZ-Betreuungsstellen vor Ort.

Abb. 3
(und in der Bildgalerie bis Abb. 33)

                                                           
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Nur wenige von Auerbachs Angestellten waren an bürokratische Verfahrensweisen gewöhnt, und sie erfüllten aus diesem Grund ihre Amtspflichten häufig auf unorthodoxe Art. Philipp Auerbach, der selbst höchst unkonventionell agierte, verkörperte geradezu seine notorisch ausufernde Behörde. Auf Missstände in der Verwaltungsführung des Landesentschädigungsamtes wies Mitte 1950 bereits der Oberste Rechnungshof hin. [7] Zusammenfassend kann man das Staatskommissariat und die beiden Nachfolgeorganisationen bis zum Sturz ihrer Schlüsselfigur im Jahr 1951 als "eine Art von Superbehörde" bezeichnen, "die alle Belange der ehemaligen Verfolgten übergreifend regelte und dabei häufig mit den Kompetenzen anderer Stellen zusammenstieß". [8] Konflikte ergaben sich aber auch mit vielen Betroffenen, die unzufrieden mit den 'Leistungen' von Auerbachs Apparat waren.
<13>
Im Zuge der Absetzung Auerbachs zu Beginn des Jahres 1951 durchlief das Landesentschädigungsamt eine schwere Krise. Von der Polizei besetzt und im Auftrag der Staatsanwaltschaft bis ins Kleinste überprüft, kam die Arbeit der Behörde für mehr als zehn Monate zum Stillstand. Außerdem wurde im Juni 1951 ein Untersuchungsausschuss des Landtags eingesetzt, um die politischen Hintergründe der Affäre zu ermitteln. [9] Die Debatte über illegale Finanztransaktionen im Landesentschädigungsamt löste schließlich einen weit reichenden Skandal in der bayerischen Landespolitik aus, der sogar Auerbachs Intimfeind, Justizminister Josef Müller von der CSU, zum Rücktritt zwang. Von 1951 an wurden die Aufgaben des Landesentschädigungsamtes dann strikt darauf reduziert, individuelle Entschädigungsanträge zu bearbeiten, eine bürokratische Tätigkeit, die durch das Entschädigungsgesetz der US-Zone vom August 1949 exakt vorgegeben war. [10]
Ein gescheitertes Konzept
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Philipp Auerbach favorisierte ein umfassendes Wiedergutmachungsmodell, in dem die Kompensation der Naziopfer eng mit der aus seiner Sicht unbedingt notwendigen Bestrafung der Täter verknüpft sein sollte. Oberste Priorität genoss die Nothilfe für diejenigen Überlebenden von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen, die sich innerhalb des besetzten Nachkriegsdeutschland aufhielten, nicht dagegen die Entschädigung derer, die dem 'Dritten Reich' noch rechtzeitig hatten entfliehen können und nun im Ausland weilten. Hinsichtlich des Zustroms von jüdischen DPs aus Osteuropa nach 1945 plädierte Auerbach entweder für Integration oder für Auswanderung - nur die zweite Alternative wurde allerdings von bayerischen Regierungsvertretern begrüßt. Schließlich investierte Auerbach große Energie in die Bekämpfung antisemitischen Gedankenguts, das er als eine der Hauptwurzeln für den Holocaust ansah.
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Um sein politisches Konzept zu verwirklichen, setzte er so ungewöhnliche Strategien ein, dass er schon bald als 'Enfant terrible' der deutschen, insbesondere der bayerischen Nachkriegspolitik galt. Auerbach durchbrach ständig Verwaltungshierarchien, setzte seine nicht unbeträchtlichen finanziellen Mittel gerne unbürokratisch ein und erwies sich als Experte bei der Instrumentalisierung der Öffentlichkeit. Mit Hilfe seiner vielfältigen persönlichen Kontakte verstand er es meisterlich, seine Kontrahenten gegeneinander auszuspielen und Druck auszuüben. All dies konnte nur so lange funktionieren, wie es erstens unkontrollierten Spielraum für Sonderbehörden im Stile des Staatskommissariats gab, und wie es Auerbach zweitens gelang, die Fäden im Netzwerk seiner Kontakte in der Hand zu behalten.
<16>
In einem Klima der innerstaatlichen Normalisierung und unter veränderten außenpolitischen Rahmenbedingungen ab 1949 wurde Auerbachs Isolierung in der Frage von Rückerstattung und Entschädigung immer deutlicher - und zwar nicht nur gegenüber der ihm stets feindlich gesonnenen nichtjüdischen bayerischen Bevölkerungsmehrheit. Sein öffentlicher Stand verschlechterte sich zusehends, als seine Ziele mehr und mehr von denen seiner früheren Unterstützer in der bayerischen Regierung, bei den Amerikanern und in den Verfolgtenverbänden abwichen. Auerbach scheiterte also nicht allein an der Missgunst führender bayerischer Politiker, am Widerstand des immer größer werdenden Kreises derer, die er im Lauf der Zeit in unangenehmen Zugzwang versetzt hatte, oder an der Tatsache, "daß er die Grenze zwischen unbürokratischem und unkorrektem Handeln nicht wahrnehmen konnte". [11] Kaum weniger gefährlich war sein zunehmender Konflikt mit Vertretern von im Ausland lebenden Juden wie der Jewish Restitution Successor Organization (JRSO), mit der VVN und mit Spitzen der amerikanischen Besatzungspolitik. Je mehr er sich als unbequemer, unberechenbarer und überambitionierter politischer Akteur erwies, umso mehr wuchs die Zahl seiner Gegner. Der Sensationsprozess von 1952 und Auerbachs anschließender Freitod markieren nur mehr den symbolischen Höhepunkt seines Scheiterns. Mit ihm war eine Vorstellung von 'Wiedergutmachung' gestorben, die umfassend und pragmatisch zugleich war. Eine echte Realisierungschance besaß sie freilich nie.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten und der Prozess von 1952
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Die von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 2 Kls 1/52 geführten, umfangreichen Ermittlungs- und Verfahrensakten des Auerbach-Prozesses sind vor einigen Jahren im Zuge der regulären Aktenaussonderung an das Staatsarchiv München gelangt. [12] Dort wurden sie zunächst ungeordnet aufgestellt, bis schließlich im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Auerbach-Korrespondenz eine transparente Struktur geschaffen und eine Grobverzeichnung der 154 Unterakten vorgenommen wurde. Parallel dazu existieren Prozessakten der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht München, die ebenfalls im Staatsarchiv München liegen, vom Umfang her aber wesentlich geringer sind. [13] Benutzbar sind seit kurzem schließlich auch die Akten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zur Strafsache Auerbach. [14] Sie beleuchten das Verfahren nicht nur von der Spitze des Justizapparats aus, sondern auch aus der Perspektive einer stark am Verfahrensausgang interessierten Partei, war doch Justizminister Josef Müller eine der treibenden Kräfte beim Sturz Auerbachs. Ergänzend hierzu wäre der persönliche Nachlass Müllers heranzuziehen. [15] Einschlägiges Material zum Auerbach-Prozess findet sich ferner in den Nachlässen von Ministerpräsident Hans Ehard und von Auerbachs Verteidiger Josef Panholzer. [16]

Abb. 34

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Die staatsanwaltschaftliche Überlieferung zum Verfahren gegen Auerbach und seine Mitangeklagten ist nunmehr nach folgenden Aktengruppen gegliedert (in Klammern die Bestellnummern):
- Ermittlungsakten, Bd. I-XX (Staatsarchiv München, Staatsanwaltschaften 29238/1 bis 29241/4)
- Beiakten: unspezifisch (29241/5 bis 29241/10), sachthemenspezifisch (29242/1 bis 29242/23), personenspezifisch (29242/24 bis 29242/40)
- Anlagen (29243/1 bis 29243/20)
- Vernehmungsniederschriften (29244/1 bis 29244/7)
- Handakten (29245/1 bis 29246/11)
- Akten zur Untersuchung des Todes von Dr. Auerbach, Aktenzeichen AR I 628/52 (29246/12 bis 29246/14)
- Gnaden- und Vollstreckungshefte (29246/15 bis 29246/18)
- Kostenbelege und -rechnungen (29246/19 bis 29246/23)
Eine genaue Aufschlüsselung der acht Aktengruppen mit Nachweis sämtlicher Unterakten ist dem Repertorium zu entnehmen. Durch die Tiefenerschließung kann nun gezielt auf einzelne Teilaspekte des Verfahrens zugegriffen werden.
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Während des Verfahrens wurden die zahlreichen Vorwürfe gegen Auerbach und seine Mitstreiter drei getrennten 'Tatengruppen' sowie dem 'Fall Wildflecken' zugeordnet. Deshalb erlauben sowohl die Ermittlungs- als auch die Beiakten direkten Zugang zu den verschiedenen Verfahrenskomplexen - vom Bau von KZ-Friedhöfen über die Abtretung von Haftentschädigungsansprüchen bis hin zur Lieferung von Holzhäusern nach Israel. Dokumentiert sind auch die Ermittlungen gegen eine Reihe von Beschäftigten bei Kommunen und Landratsämtern, die Aufenthaltsbescheinigungen und Kennkarten gefälscht hatten, um Wiedergutmachungsleistungen erschwindeln zu helfen. Die Anlagen bestehen größtenteils aus Fremdprovenienzen, insbesondere aus beschlagnahmten Akten. Darunter sind auch Originalunterlagen des Landesentschädigungsamtes, die nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zurückgegeben wurden. In den Handakten befindet sich neben der Korrespondenz der Staatsanwaltschaft so heterogenes Material wie Durchschriften der Protokolle des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, schriftliche Eingaben während des Prozesses oder nachträgliche Anfragen.
Auerbachs persönliche Registratur und ihre Neuerschließung
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Die schriftliche Überlieferung des Landesentschädigungsamtes und seiner Vorläuferbehörden umfasst hauptsächlich etwa 280.000 Einzelfallakten, von denen rund 45.000 bereits an das Bayerische Hauptstaatsarchiv abgegeben wurden. Der Rest wird aller Voraussicht nach in den nächsten Jahren nachfolgen. Diese Fallakten sind für die historische Forschung inzwischen unentbehrlich geworden, geben sie doch ebenso Aufschluss über individuelle Verfolgungserfahrungen wie über die Praxis der behördlich-bürokratischen Entschädigung seit 1947/48. [17] Sach- und Personalakten der Entschädigungsverwaltung in Bayern sind bislang nicht archiviert worden.
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Neben den massenhaft gleichförmigen Entschädigungsakten existiert noch die persönliche Überlieferung des ersten Behördenchefs der Jahre 1946 bis 1951, also gleichsam die Staatskommissars- bzw. Präsidialregistratur. Sie ist ebenfalls in das Bayerische Hauptstaatsarchiv gelangt und wird dort jetzt als Bestand 'Staatskommissariat für rassisch, religiös und politisch Verfolgte' verwahrt. Unter 'persönlicher Überlieferung' sind hier nicht Philipp Auerbachs private Unterlagen oder gar sein 'Nachlass' zu verstehen, [18] sondern Handakten aus seinem Engagement sowohl für den bayerischen Staat als auch für die Interessenverbände, denen er vorstand. Bei der Ablage des Schriftguts wurde freilich nicht unterschieden, in welcher Funktion Auerbach jeweils tätig war. Zusammengesetzt ist der Bestand überwiegend aus Korrespondenz in deutscher und englischer Sprache; jiddische und hebräische Schriftstücke sind nur als eingegangene Post überliefert. Vereinzelt finden sich auch Verwaltungs- bzw. Fallakten anderer Abteilungen der Auerbach-Behörde in den Unterlagen; vermutlich wurden sie dem Chef persönlich vorgelegt und nicht wieder zurückgegeben. Enthalten sind ferner die vergleichsweise wenigen Schriftwechsel seines Vorgängers Hermann Aumer, der von Oktober 1945 bis August 1946 als Staatskommissar für die Betreuung der Juden in Bayern amtiert hatte.
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Von Auerbachs Sekretärin grob in Aktenordnern arrangiert, wurden die Unterlagen direkt im Büro bzw. Vorzimmer des Staatskommissars, des Generalanwalts bzw. des Präsidenten aufbewahrt. Bezeichnenderweise hat man seinerzeit nur knapp ein Viertel der Korrespondenz nach Sachthemen geordnet - freilich in der Regel ohne Aktenzeichen. Mehrheitlich wurden die Schriftwechsel nach Korrespondenzpartnern abgelegt, was zur Folge hatte, dass inhaltlich zusammengehöriges Material oftmals auseinander gerissen wurde und Anlagen fehlen. Andererseits hat sich so ein organisch gewachsenes Aktenkorpus erhalten, das rund fünf laufende Meter umfasst. Obwohl die Behörde mehrfach umstrukturiert wurde, blieb Auerbachs persönliche Registratur in sich geschlossen.
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Im Zuge der archivischen Erschließung des Bestands wurden willkürlich gebildete Serien getrennt, zahlreiche offensichtlich falsch eingereihte Stücke neu zugeordnet und klar definierbare Akteneinheiten gebildet. Nun liegen hauptsächlich chronologisch angelegte Schriftwechselserien vor, die konsequent nach einzelnen oder Gruppen von Korrespondenzpartnern geordnet sind. Wegen der unübersichtlichen inneren Struktur der Akten war zudem eine relativ intensive Verzeichnung geboten. So wurden sämtliche Korrespondenzpartner Auerbachs zusammen mit den jeweils wichtigsten Themen, die zur Sprache kamen, im Repertorium aufgelistet. Vermerkt sind auch bedeutsame Beilagen wie Namenslisten, Berichte, Protokolle, Denkschriften, Presseartikel, Zeitschriften und Fotos. Selbstverständlich finden sich auch Angaben zur Aktenlaufzeit. Darüber hinaus wurde der gesamte Bestand systematisch strukturiert und verschlagwortet, so dass man künftig rasch und gezielt auf die jeweils interessierenden Vorgänge zugreifen kann. Da die Akten in denkbar schlechter äußerer Verfassung waren, wurden schließlich auch geeignete konservatorische Maßnahmen eingeleitet.
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Mit wem genau stand Philipp Auerbach nun in Verbindung? Die folgende Liste soll einen Überblick geben, wie weit gefächert die Kontakte des Staatskommissars, des Generalanwalts und des Entschädigungsamtspräsidenten zwischen 1946 und 1951 waren:
- nachgeordnete Dienststellen, vor allem seine Beauftragten in den sieben bayerischen Regierungsbezirken;
- andere deutsche Verwaltungsstellen, allen voran die verschiedenen bayerischen Staatsministerien, Fachbehörden und lokalen Amtsträger wie zum Beispiel die Bürgermeister und Landräte, aber auch Regierungsvertreter aus den übrigen Ländern der Westzonen und der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ);
- Dienststellen der Besatzungsmächte und anderer ausländischer Staaten, vor allem Abteilungen der US-Militärregierung in Bayern (OMGB), amerikanische Sondergesandte, alliierte Komitees, Teams zur Untersuchung von Kriegsverbrechen sowie auswärtige Botschaften;
- Lobbyorganisationen von NS-Opfern im In- und Ausland, vor allem jüdische Gemeinden, Komitees und Vereinigungen in Deutschland und den USA wie zum Beispiel das American Joint Distribution Committee (AJDC) und das American Jewish Committee (AJC), ferner Organisationen der politisch Verfolgten, darunter insbesondere die als kommunistennah geltende VVN, der Landesausschuss der politisch Verfolgten in Bayern und der dezidiert antikommunistisch orientierte Landesrat für Freiheit und Recht;
- nationale und internationale Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz, Suchdienste und die International Refugee Organization (IRO);
- deutsche und ausländische Journalisten, vor allem von Tageszeitungen, Radiosendern und Verlagen;
- Firmen und Organisationen der Wirtschaft, so etwa Handelskammern und Berufsverbände, Banken und Versicherungen;
- politische Interessenvertreter, zum Beispiel Parteien und Gewerkschaften;
- zahllose Privatpersonen, ganz überwiegend aus Deutschland und Amerika.
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Thematisch im Mittelpunkt der Korrespondenz stehen erstens die verschiedenen Aspekte der Betreuung und Hilfe für ehemalige Verfolgte des NS-Regimes. Das Spektrum reicht von materieller und medizinischer Versorgung, Ausbildung und wirtschaftlicher Integration bis hin zur Entschädigung, Vermögensrückerstattung und schließlich Emigration nach Israel, in die Vereinigten Staaten und nach Kanada. Kaum weniger breit behandelt werden zweitens die Bestrafung von NS-Tätern, Entnazifizierungsskandale sowie die Errichtung, Pflege, Bewachung und wiederholte Schändung von KZ-Gedenkstätten und Friedhöfen. Drittens gibt die Korrespondenz Aufschluss über Auerbachs permanente Konflikte mit den Medien sowie über seine Versuche, durch bewusste Instrumentalisierung von Presseorganen und Radiosendern einzelne Punkte seines Programms effektvoll durchzusetzen. Viertens geht es um die Kompetenzen und Methoden des Auerbachschen Behördenapparats sowie um Personalangelegenheiten.

Abb. 35
(und in der Bildgalerie bis Abb. 39)

       
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Auerbachs politischer Stil spiegelt sich deutlich in seiner schriftlichen Korrespondenz wider. Er sandte ständig Petitionen und Beschwerden in alle Richtungen, häufig inspiriert durch Bittbriefe oder Beschwerdeeingaben von Dritten an ihn selbst. In der Regel verlangte er umgehend Antwort und Konsequenzen. Seine Offenheit und die von ihm praktizierte direkte Konfrontation des Adressaten mit seinem Anliegen drückt sich in einem knappen, unmissverständlichen Schreibstil aus, der oftmals undiplomatisch wirkt. Mit besonderem Nachdruck prangerte Auerbach beispielsweise milde Entnazifizierungsurteile und antisemitische Äußerungen an. Ebenso scharf wies er auf Personen hin, die angeblich stark NS-belastet waren, sei es in der öffentlichen Verwaltung, sei es in der Wirtschaft. Die dadurch in der Regel ausgelösten Nachforschungen standen stets unter dem von Auerbach bewusst geförderten Druck eines Eingreifens der Amerikaner. Interventionen des Staatskommissars waren insbesondere bei untergeordneten Dienststellen und Kommunen gefürchtet, verwandelten sie doch scheinbar harmlose lokale Auseinandersetzungen in Grundsatzfragen, die bis in höchste Ebenen debattiert wurden und weit reichende Folgen nach sich ziehen konnten. [19]

 
Abb. 40
Abb. 41
Abb. 42

   
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Hinzuweisen ist allerdings auch auf die Grenzen der Aussagekraft der Auerbach-Korrespondenz. Zu Auerbachs persönlichem Schicksal einschließlich seiner Amtsenthebung 1951 findet sich zum Beispiel - anders als in einem klassischen Nachlass - nur wenig Material. Generell nimmt die Überlieferungsdichte ab 1949 spürbar ab. Zudem ist davon auszugehen, dass die Korrespondenz nicht vollständig ist, was weder angesichts der chaotischen Amtsführung und Büropraxis Auerbachs noch vor dem Hintergrund der monatelangen polizeilichen Aktendurchsuchung 1951/52 verwundern dürfte. Auch von Geheimakten mit für Regierungsmitglieder belastendem Material, das Auerbach - wie von Zeitgenossen mehrfach vermutet [20] - zu Erpressungszwecken benutzt haben könnte, findet sich keine Spur. Problematisch ist schließlich, dass aufgrund der geschilderten Ablagepraxis oft nur Bruchstücke längerer Korrespondenzen greifbar sind und mitgeschickte Unterlagen fehlen. Trotz dieser Einschränkungen bietet der rudimentäre Staatskommissariats-Bestand eine Fülle von Details zur Praxis der Wiedergutmachung und zur Vergangenheitspolitik im frühen Nachkriegsbayern.
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Im Unterschied zu Auerbachs persönlicher Registratur richten die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungsakten naturgemäß den Blick vornehmlich auf strafrechtlich relevante Aspekte. Im Vordergrund steht also nicht das 'Tagesgeschäft' des Ringens um Entschädigung, Rückerstattung, Verfolgtenbetreuung, Entnazifizierung und öffentliches Gedenken, sondern es geht primär um Fehlentwicklungen und illegale Aktionen im Amtsbereich des Staatskommissars bzw. des Entschädigungsamtes. Sichtbar wird auch die Perspektive der Kritiker und Gegner Auerbachs und seiner Wiedergutmachungsvorstellungen. Insofern ergänzen sich die beiden Überlieferungskomplexe an vielen Stellen. Zugangsprobleme gibt es in beiden Fällen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - bei wissenschaftlichen Forschungen kaum, sind doch die einschlägigen Schutzfristen in der Regel bereits abgelaufen.
Anmerkungen
[1] Vgl. Werner Bergmann: Philipp Auerbach - Wiedergutmachung war "nicht mit normalen Mitteln" durchzusetzen, in: Claudia Fröhlich / Michael Kohlstruck (Hg.): Engagierte Demokraten. Vergangenheitspolitik in kritischer Absicht, Münster 1999, 57-70; Wolfgang Kraushaar: Die Affäre Auerbach. Zur Virulenz des Antisemitismus in den Gründerjahren der Bundesrepublik, in: Menora 6 (1995), 319-343; Constantin Goschler: Der Fall Philipp Auerbach. Wiedergutmachung in Bayern, in: Ludolf Herbst / Constantin Goschler (Hg.): Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland, München 1989, 77-98; Elke Fröhlich: Philipp Auerbach (1906-1952). "Generalanwalt für Wiedergutmachung", in: Manfred Treml / Wolfgang Weigand (Hg.): Geschichte und Kultur der Juden in Bayern. Lebensläufe, München 1988, 315-320.
[2] Vgl. Donathe Strathmann: Auswandern oder Hierbleiben? Jüdisches Leben in Düsseldorf und Nordrhein 1945-1960, Essen 2003, 94-97.
[3] Vgl. dazu Gerhard Fürmetz: Polizei, Massenprotest und öffentliche Ordnung: Großeinsätze der Münchner Polizei in den frühen fünfziger Jahren, in: Christian Groh (Hg.): Öffentliche Ordnung in der Nachkriegszeit, Ubstadt-Weiher 2002, 79-106, hier: 88-89.
[4] Goschler: Fall Philipp Auerbach, 86.
[5] Karl Heßdörfer: Die Entschädigungspraxis im Spannungsfeld von Gesetz, Justiz und NS-Opfern, in: Herbst / Goschler (Hg.): Wiedergutmachung, 231-248, hier: 233.
[6] Heßdörfer: Entschädigungspraxis, 237.
[7] Vgl. Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes vom 1.7.1950, Staatsarchiv München (=StAM), Staatsanwaltschaften 29242/5.
[8] Constantin Goschler: Wiedergutmachung. Westdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus (1945-1954), München 1992, 160.
[9] Vgl. Archiv des Bayerischen Landtags, Protokolle des Untersuchungsausschusses zur Prüfung der Vorgänge im Landesentschädigungsamt, 1951-1953.
[10] Vgl. Hans-Dieter Kreikamp: Die Entstehung des Entschädigungsgesetzes der amerikanischen Besatzungszone, in: Herbst / Goschler (Hg.): Wiedergutmachung, 61-75.
[11] Heßdörfer: Entschädigungspraxis, 233.
[12] StAM, Staatsanwaltschaften 29238-29246.
[13] StAM, Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht (OLG) München 352, 353, 355.
[14] Bayerisches Hauptstaatsarchiv (BayHStA), MJu 23613-23622, 23870.
[15] Archiv für Christliche-Soziale Politik, NL Josef Müller.
[16] BayHStA, NL Hans Ehard 1105-1109; NL Josef Panholzer 123-160.
[17] Vgl. dazu den Beitrag von Bernhard Grau in dieser Ausgabe.
[18] Ein privater Nachlass Philipp Auerbachs existiert mit großer Wahrscheinlichkeit nicht.
[19] Vgl. z.B. einen Fall aus Buchloe; Reinhard Baumann: Ein schwieriger Umgang mit der Vergangenheit: Neuanfang bei der Gemeindepolizei in der schwäbischen Marktgemeinde Buchloe, in: Paul Hoser / Reinhard Baumann (Hg.): Kriegsende und Neubeginn. Die Besatzungszeit im schwäbisch-alemannischen Raum, Konstanz 2003, 315-335.
[20] So z.B. vom fraktionslosen Landtagsabgeordneten August Haußleiter am 25.3.1954; Verhandlungen des Bayerischen Landtags, 2. Legislaturperiode, Beilage 5320.

Autor:
Gerhard Fürmetz, M.A.
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Schönfeldstr. 5-11
80539 München

gerhard.fuermetz@bayhsta.bayern.de

Empfohlene Zitierweise:

Gerhard Fürmetz: Neue Einblicke in die Praxis der frühen Wiedergutmachung in Bayern: Die Auerbach-Korrespondenz im Bayerischen Hauptstaatsarchiv und die Akten des Strafprozesses gegen die Führung des Landesentschädigungsamtes von 1952, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2, [13.09.2004], URL: <http://www.zeitenblicke.historicum.net/2004/02/fuermetz/index.html>

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